Sonderforschungsbereich 677 - Funktion durch Schalten
Publikationen

Hinweis

Nach Paragraph 53 des "Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG)" ist die Herstellung lediglich einzelner Vervielfältigungsstücke (Ausdrucke und Dateiabzüge) zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch (wissenschaftliche Zwecke) zulässig. Die Weitergabe von Ausdrucken und Dateiabzügen an Dritte ist untersagt.